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  • Panoramablick auf die Ortsgemeinde Jugenheim in Rheinhessen

Freilaufende Hunde in der Jugenheimer Gemarkung

Alljährlich erreichen uns auf der Gemeindeverwaltung Beschwerden von Winzerinnen und Winzern sowie Spaziergängern und Wanderern, die sich über die Belästigung durch freilaufende Hunde beschweren.

Leider kommen wir auch dieses Jahr nicht umhin, alle Hundebesitzer/innen zu bitten, bei dem Ausführen ihrer Hunde in der Gemarkung, die Tiere anzuleinen, wenn Ihnen Spaziergänger, Wanderer oder Sportler/innen entgegen kommen. Es ist vor allem für ältere Menschen und Kinder kein Vergnügen, wenn sie von einem bellenden Hund ,,begrüßt" werden.

Beachten Sie bitte zudem, dass ab dem 1. April die sogenannte Brut- und Setzzeit beginnt. Dies bringt Ihnen als Hundehalter Verpflichtungen, auch wenn keine allgemeine Leinenpflicht besteht. Sorgen Sie dafür, dass hilflose Jungtiere vor freilaufenden Hunden geschützt sind. Dabei geht es nicht nur um das Wildern von Rehkitzen, sondern auch um das Zerstören von Gelegen sowie das zufällige Aufstöbern von Jungwild und brütenden Vögeln. Hundebesitzer, die diese Regelung missachten, begehen eine Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen belegt werden.

Entsorgen Sie bitte auch im Außengelände die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde mittels der verfügbaren Hundekotbeutel.

Herbert Petri                    
Ortsbürgermeister

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